Wann muss man eigentlich eine Steuererklärung abgeben?
Wann muss man Lohnsteuer machen? Wir erklären Pflichtveranlagung, Abgabefristen 2025 und 2026 und warum sich die freiwillige Steuererklärung fast immer lohnt.

Wann muss man Lohnsteuer machen — diese Frage klingt simpel, steckt aber voller Tücken. Denn das, was umgangssprachlich „Lohnsteuer machen" heißt, ist eigentlich die Einkommensteuererklärung. Und ob du sie abgeben musst oder nur abgeben kannst, hängt von ein paar konkreten Umständen ab, die wir hier Schritt für Schritt aufdröseln.
Wann muss man Lohnsteuer machen? Die Grundlagen der Abgabepflicht
Fangen wir mit dem häufigsten Missverständnis an: „Lohnsteuer machen" ist kein offizieller Begriff. Was die meisten damit meinen, ist die Einkommensteuererklärung — ein Formular, mit dem du dem Finanzamt am Jahresende zeigst, was du verdient hast, was du ausgegeben hast und ob du zu viel oder zu wenig Steuer bezahlt hast.
Die Lohnsteuer selbst wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Du siehst sie jeden Monat auf deiner Gehaltsabrechnung. Das Problem: Der Arbeitgeber kennt nur dein Gehalt — er weiß nichts von deinen Werbungskosten, deiner Pendelstrecke oder den Handwerkerrechnungen, die du absetzt. Genau deshalb lohnt sich am Ende des Jahres ein Blick in die Steuererklärung.
Die Einkommenssteuerpflicht betrifft in Deutschland jeden, der hier wohnt und Einkünfte erzielt. Aber nicht jeder muss aktiv eine Steuererklärung abgeben — das Gesetz unterscheidet zwischen einer Pflichtveranlagung und einer freiwilligen Antragsveranlagung. Bei der Pflichtveranlagung bist du gesetzlich dazu verpflichtet. Bei der Antragsveranlagung kannst du es freiwillig tun — und profitierst dabei meistens.
Ein typischer Arbeitnehmer in Steuerklasse 1, der das ganze Jahr nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, keine Nebeneinkünfte hat und keine besonderen Freibeträge beantragt hat, ist häufig nicht zur Abgabe verpflichtet. Trotzdem holt er durch eine freiwillige Erklärung im Schnitt rund 1.095 Euro zurück — das ist der bundesweite Durchschnitt laut Statistischem Bundesamt.
Mehr dazu, was du konkret absetzen kannst, findest du im Artikel Was kann man bei der Lohnsteuer alles absetzen?
Pflichtveranlagung: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist
Die Frage „Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?" beantwortet § 46 EStG. Es klingt trocken, aber die Regeln dahinter sind gut nachvollziehbar. Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr Dazu zählen Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Insolvenzgeld. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, aber sie erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen — das nennt man den Progressionsvorbehalt. Wer 2024 also Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss für das Steuerjahr 2024 eine Erklärung einreichen. Auch wenn es sich um nur ein paar Wochen handelte.
Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, bei denen ein Partner Steuerklasse III und der andere Steuerklasse V hat, werden automatisch zur Abgabe verpflichtet. Das Finanzamt will prüfen, ob das Splitting korrekt war. Gleiches gilt für die Kombination IV mit Faktor.
Nebeneinkünfte über 410 Euro Wer neben dem Hauptjob noch freiberuflich tätig ist, Mieteinnahmen erzielt oder andere Einkünfte hat, die den Betrag von 410 Euro im Jahr übersteigen, muss diese erklären. Das gilt auch für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen oder Vermietung über Plattformen.
Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig Wer im gleichen Jahr bei zwei oder mehr Arbeitgebern gleichzeitig angestellt war — nicht nacheinander — muss eine Erklärung abgeben. Beim zweiten Arbeitgeber wird nämlich pauschal nach Steuerklasse 6 abgerechnet, was oft zu einem zu hohen Steuerabzug führt.
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte Wer sich beim Finanzamt einen Freibetrag hat eintragen lassen — etwa für Fahrtkosten, Handwerkerleistungen oder Kinderbetreuung — ist ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Der Freibetrag verringert schon unterjährig die Steuerlast, muss aber am Ende belegt werden.
Ab wann muss man Lohnsteuer machen als Student oder Rentner? Auch hier gilt: sobald die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Für 2024 liegt er bei 11.604 Euro, für 2025 voraussichtlich bei 11.784 Euro. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer — und muss in der Regel auch keine Erklärung abgeben.
Wenn du Kinder hast und den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungsbedarf nutzen möchtest, lohnt sich die Erklärung in den meisten Fällen ebenfalls.
Fristen im Blick: Wann ist die Steuererklärung 2025 und 2026 fällig?
Wann steuererklärung abgeben 2025 — das ist die meistgesuchte Frage rund ums Thema. Hier die genauen Daten:
Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 (also die Erklärung, die du 2025 abgibst) ist am 31. Juli 2025 fällig — wenn du sie selbst ohne Steuerberater einreichst. Das Finanzamt nennt diesen Termin „Abgabefrist für Selbstersteller".
Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, bekommt automatisch mehr Zeit: Für das Steuerjahr 2024 gilt dann der 30. April 2026 als verlängerter Abgabetermin.
Für die Einkommensteuererklärung Frist 2026 (also das Steuerjahr 2025) sieht es entsprechend aus:
- Ohne Berater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 30. April 2027
Abgabefristen auf einen Blick
| Steuerjahr | Frist ohne Berater | Frist mit Berater |
|---|---|---|
| 2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 |
| 2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | 30. April 2027 |
Ein kleiner Hinweis: Nach der Corona-Ausnahme, die die Fristen vorübergehend verlängert hatte, sind die Termine seit dem Steuerjahr 2023 wieder auf dem regulären Stand — also 31. Juli für Selbstersteller. Wer das noch aus der Pandemie anders in Erinnerung hat, sollte das im Kalender aktualisieren.
Wann ist die Steuererklärung 2025 fällig für die freiwillige Abgabe? Bei einer freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung) gilt eine andere Regel: Du hast vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2024 kannst du also bis Ende 2028 eine freiwillige Erklärung einreichen. Diese Frist läuft deutlich länger — aber natürlich bekommst du die Rückerstattung erst, wenn du die Erklärung tatsächlich abgibst. Wer wartet, verliert Zeit und Zinsen.
Verpasste Termine und Fristverlängerung: Das müssen Sie wissen
Was passiert eigentlich, wenn man die Abgabefrist verpasst? Kurze Antwort: Das Finanzamt reagiert — aber nicht immer sofort.
Bei einem versäumten Termin kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt nach § 152 AO mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat Verspätung, maximal 25.000 Euro. In der Praxis mahnt das Finanzamt meist zunächst schriftlich, bevor es tatsächlich Säumniszuschläge verhängt. Wer also merkt, dass er den Termin verpasst, sollte die Erklärung so schnell wie möglich nachreichen — und nicht auf ein Vergessen des Finanzamts hoffen.
Fristverlängerung Steuererklärung beantragen Eine Fristverlängerung ist möglich, aber kein automatisches Recht. Du kannst formlos beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen — per Brief, Fax oder über das ELSTER-Portal. In dem Antrag solltest du einen Grund nennen: Krankheit, Auslandsaufenthalt, Umzug, fehlende Belege vom Arbeitgeber. Das Finanzamt entscheidet dann nach Ermessen. In der Regel wird ein erster Fristverlängerungsantrag bei plausiblem Grund bewilligt, manchmal bis Ende September oder Oktober.
Wichtig: Den Antrag vor Ablauf der originalen Frist stellen. Wer erst nach dem 31. Juli die Verlängerung beantragt, dem wird sie seltener gewährt — und der Verspätungszuschlag kann trotzdem anfallen.
Was passiert, wenn ich gar keine Erklärung abgebe? Wenn du eigentlich zur Pflichtveranlagung verpflichtet bist und die Erklärung trotzdem nicht einreichst, kann das Finanzamt die Steuer schätzen — und zwar meist zu deinen Ungunsten. Dazu kommen Zinsen auf die geschätzte Steuernachzahlung (1,8 % pro Jahr nach § 238 AO) und der Verspätungszuschlag. In extremen Fällen droht eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Das klingt drastisch, ist bei einmaligem Versehen aber eher unwahrscheinlich — dennoch kein Risiko, das man eingehen sollte.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung auch ohne Pflicht?
Kurze Antwort: Ja, fast immer. Wer keine Pflicht hat, kann trotzdem freiwillig eine Steuererklärung abgeben — und das ist in den meisten Fällen eine sehr sinnvolle Entscheidung.
Das Statistische Bundesamt zeigt: Rund 88 % aller freiwilligen Steuererklärungen führen zu einer Rückerstattung. Der Durchschnittsbetrag liegt bei über 1.000 Euro. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber pauschal abrechnet, ohne deine persönlichen Ausgaben zu kennen.
Was lässt sich typischerweise geltend machen?
- Werbungskosten: Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer, ab 21 km sogar 0,38 Euro), Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachliteratur. Übrigens: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt ab 2023 bei 1.230 Euro — wer mehr nachweisen kann, profitiert direkt.
- Sonderausgaben: Krankenversicherungsbeiträge, Riester-Rente, Kirchensteuer, Spenden.
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Behinderungsbedingte Aufwendungen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Bis zu 1.200 Euro direkte Steuerersparnis für Handwerker und bis zu 4.000 Euro für Haushaltshilfen.
All das kann nur in einer Steuererklärung geltend gemacht werden — nicht auf der Gehaltsabrechnung. Mehr Details dazu bietet unser Artikel zum Thema Lohnsteuer absetzen.
Bis wann steuererklärung machen bei freiwilliger Abgabe? Wie oben erwähnt: vier Jahre rückwirkend. Das bedeutet: Du kannst noch 2025 eine Erklärung für das Jahr 2021 einreichen und bekommst eine mögliche Rückerstattung. Danach verfällt der Anspruch.
Wer keine Pflicht zur Abgabe hat, riskiert nichts — außer dass er Geld verschenkt, das ihm eigentlich zusteht.
Ein letzter Tipp: Wer unsicher ist, ob er zur Pflichtveranlagung gehört oder nicht, kann das mit dem kostenlosen ELSTER-Tool prüfen oder einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Die Mitgliedschaft kostet oft nur 50–100 Euro im Jahr und rechnet sich schon bei der ersten Erklärung.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Wann muss man Lohnsteuer machen?
- Der Begriff ‘Lohnsteuer machen’ meint umgangssprachlich die Einkommensteuererklärung. Eine Pflicht zur Abgabe besteht zum Beispiel bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro (z. B. Kurzarbeitergeld), Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro oder einem eingetragenen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
- Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
- Zur Pflichtveranlagung sind unter anderem verpflichtet: Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen über 410 Euro, Ehepaare in der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, Personen mit Nebeneinkünften über 410 Euro sowie Personen mit eingetragenem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
- Welche Fristen gelten für die Steuererklärung 2025 und 2026?
- Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Für das Steuerjahr 2025 gelten entsprechend der 31. Juli 2026 bzw. der 30. April 2027.
- Was passiert, wenn man die Abgabefrist verpasst?
- Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen – mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Zusätzlich kann es die Steuer schätzen, oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Wer die Frist versäumt, sollte die Erklärung so schnell wie möglich nachreichen.
- Kann man eine Fristverlängerung für die Steuererklärung beantragen?
- Ja, eine Fristverlängerung ist möglich. Der Antrag muss formlos beim Finanzamt gestellt werden – am besten vor Ablauf der regulären Frist. Als Grund können Krankheit, Auslandsaufenthalt oder fehlende Unterlagen angegeben werden. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen.
- Lohnt sich die Abgabe auch, wenn keine Pflicht besteht?
- Ja, in den meisten Fällen lohnt es sich. Laut Statistischem Bundesamt führen rund 88 % aller freiwilligen Steuererklärungen zu einer Rückerstattung, im Schnitt über 1.000 Euro. Die freiwillige Erklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.


