Ab wann muss man Nebeneinkünfte eigentlich versteuern?
Ab wann muss man versteuern? Grundfreibetrag 2026, 410-Euro-Grenze für Nebeneinkünfte, Minijob, Mieteinnahmen, Krypto und Rente verständlich erklärt.

Der Nachhilfeschüler am Dienstag, ein paar verkaufte Fotos im Netz, die vermietete Einliegerwohnung oder der kleine Bitcoin-Gewinn — irgendwann taucht die Frage auf: Ab wann muss man versteuern, was neben dem Hauptjob hereinkommt? Die gute Nachricht vorweg: Nicht jeder Euro landet automatisch beim Finanzamt. Es gibt Freibeträge, Freigrenzen und Sonderregeln, die vieles steuerfrei stellen. Wer sie kennt, kann ruhig schlafen und manchmal sogar Geld sparen.
Grundlagen der Steuerpflicht: Ab wann muss man Einkommen versteuern?
In Deutschland ist grundsätzlich jeder steuerpflichtig, der hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das heißt aber nicht, dass auch jeder Steuern zahlt. Entscheidend ist der Grundfreibetrag: Bis zu dieser Höhe bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei, damit das Existenzminimum geschützt ist. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro pro Person, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 24.696 Euro.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Bruttoeinnahmen und zu versteuerndem Einkommen. Vom Bruttolohn werden unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und gegebenenfalls außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Erst was danach übrig bleibt, wird mit dem Grundfreibetrag verglichen. Wer knapp darüber liegt, zahlt zunächst nur sehr wenig Steuern, denn der Steuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt dann schrittweise an. Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht man erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro.
Von der Steuerpflicht zu unterscheiden ist die Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Wer nur ein Gehalt bezieht, ist in vielen Fällen nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits einbehält. Es gibt aber Ausnahmen, etwa bei bestimmten Steuerklassenkombinationen, mehreren Arbeitgebern oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld über 410 Euro im Jahr. Welche Fälle das genau sind, erklärt der Beitrag Wann muss man eigentlich eine Steuererklärung abgeben?.
Nebeneinkünfte und Zuverdienst: Die 410-Euro-Grenze (Härteausgleich)
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es eine Regel, die viele Nebenjobs entspannt: Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr bleiben steuerfrei, und sie lösen allein auch keine Pflicht zur Steuererklärung aus. Gemeint sind Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben — etwa aus freiberuflicher Nachhilfe, einem kleinen Gewerbe, Vermietung oder Kapitalerträgen, die nicht abgegolten sind.
Ab wann muss man Nebeneinkommen versteuern, wenn es über dieser Grenze liegt? Dann wird die Steuererklärung Pflicht. Zwischen 410 und 820 Euro greift aber der sogenannte Härteausgleich: Der steuerpflichtige Betrag wird gemindert, sodass die Belastung nur langsam ansteigt. Erst ab 820 Euro werden die Nebeneinkünfte in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Einkünfte sind nicht gleich Einnahmen
Ein häufiger Denkfehler: Die 410-Euro-Grenze bezieht sich auf die Einkünfte, nicht auf die Einnahmen. Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit ist das der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Wer mit Nachhilfe 900 Euro einnimmt, aber 550 Euro für Material, Fahrtkosten und einen Laptop-Anteil ausgibt, liegt mit 350 Euro Gewinn unter der Grenze. Belege lohnen sich also. Welche Ausgaben sich ohne Einzelnachweis pauschal ansetzen lassen, zeigt der Überblick Pauschbeträge nutzen.
Freibetrag oder Freigrenze?
Die 410 Euro wirken wie eine Freigrenze mit sanftem Übergang. Der Unterschied ist wichtig: Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, auch wenn man ihn überschreitet. Bei einer Freigrenze wird dagegen der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald die Grenze auch nur um einen Euro überschritten ist. Der Härteausgleich mildert genau diesen Sprung.
Steuerfreie Zuverdienstmöglichkeiten: Wie viel darf man im Monat steuerfrei verdienen?
Neben der 410-Euro-Regel gibt es mehrere Wege, im Monat steuerfrei etwas dazuzuverdienen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Grenzen für 2026 zusammen:
| Regelung | Grenze 2026 | Art |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro pro Jahr | Freibetrag |
| Nebeneinkünfte von Arbeitnehmern | 410 Euro pro Jahr (Härteausgleich bis 820 Euro) | Freigrenze |
| Minijob | 603 Euro pro Monat | pauschal versteuert durch Arbeitgeber |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 Euro pro Jahr | Freibetrag |
| Ehrenamtspauschale | 960 Euro pro Jahr | Freibetrag |
| Gelegentliche sonstige Leistungen | 256 Euro pro Jahr | Freigrenze |
| Private Veräußerungsgeschäfte | 1.000 Euro pro Jahr | Freigrenze |
Der Minijob
Der Minijob ist der Klassiker. Seit 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. In der Regel zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer, sodass der Lohn für Sie brutto gleich netto ist und in der Steuererklärung nicht auftaucht. Wichtig: Ein Minijob neben einem Hauptjob ist möglich; jeder weitere Minijob wird dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Wer nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Einrichtung tätig ist, kann von zwei Freibeträgen profitieren. Die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro im Jahr gilt für Trainerinnen, Ausbilder, Chorleiter oder die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen. Die Ehrenamtspauschale von 960 Euro gilt für andere ehrenamtliche Aufgaben, etwa im Vereinsvorstand. Umgerechnet sind das 275 beziehungsweise 80 Euro im Monat, die zusätzlich steuerfrei bleiben.
Nicht zu vergessen ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der automatisch Werbungskosten im Hauptjob abdeckt. Mehr dazu im Beitrag Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag aktuell?.
Sonderfälle: Mieteinnahmen und Krypto-Gewinne richtig versteuern
Zwei Einkunftsarten sorgen besonders häufig für Fragen: Vermietung und Kryptowährungen. Bei beiden gelten eigene Regeln.
Ab wann muss man Mieteinnahmen versteuern?
Für Mieteinnahmen gibt es keinen eigenen Freibetrag. Sie zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Maßgeblich ist aber auch hier nicht die Miete selbst, sondern der Überschuss: Von den Einnahmen dürfen Sie Werbungskosten abziehen, also Abschreibung auf das Gebäude, Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung und Verwaltungskosten.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Liegt der Überschuss aus der Vermietung unter 410 Euro im Jahr — und gibt es keine anderen Nebeneinkünfte —, entsteht daraus allein keine Pflicht zur Steuererklärung. Bei einer typischen vermieteten Wohnung ist das allerdings selten der Fall. Wer an Angehörige vermietet, sollte außerdem darauf achten, dass die Miete nicht zu weit unter der ortsüblichen Miete liegt, da sonst der Werbungskostenabzug gekürzt werden kann. Einen Überblick über Rechte und Pflichten bietet das Vermieter-Lexikon.
Ab wann muss man Krypto versteuern?
Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen gelten in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte. Entscheidend ist die Haltedauer: Wer seine Coins länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuern. Wird innerhalb eines Jahres verkauft oder getauscht, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.
Allerdings gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Liegt der Gesamtgewinn darunter, bleibt er steuerfrei. Liegt er auch nur knapp darüber, ist der volle Betrag zu versteuern — ein typisches Beispiel für die Wirkung einer Freigrenze. Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung. Wer regelmäßig handelt, sollte deshalb jede Transaktion dokumentieren.
Steuern im Alter: Ab wann muss man die Rente versteuern?
Auch Renten sind steuerpflichtig, allerdings nur zu einem Teil. Wie hoch dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Dieser sogenannte Besteuerungsanteil steigt seit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung schrittweise an. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. Für jeden späteren Rentenjahrgang steigt der Anteil um einen halben Prozentpunkt, bis er im Jahr 2058 bei 100 Prozent liegt.
Der steuerfreie Rest wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben — der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind daher voll steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt wiederum vom Grundfreibetrag ab. Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, bleibt häufig darunter. Kommen eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder ein Hinzuverdienst dazu, wird die Grenze schneller überschritten.
Rentnerinnen und Rentner können übrigens wie alle anderen Steuerpflichtigen Ausgaben absetzen, etwa Krankenversicherungsbeiträge, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Was dabei alles möglich ist, erklärt der Ratgeber Steuererklärung: Was kann man alles von der Steuer absetzen?.
Was passiert, wenn man Nebeneinkünfte nicht angibt?
Wer Nebeneinkünfte verschweigt, obwohl sie steuerpflichtig sind, riskiert mehr als eine Nachzahlung. Das Finanzamt kann Steuern für mehrere Jahre nachfordern, Zinsen berechnen und Verspätungszuschläge festsetzen. In schweren Fällen liegt eine Steuerhinterziehung vor, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Viele Einkünfte sind dem Finanzamt zudem längst bekannt: Banken melden Kapitalerträge, Rentenversicherungen melden Renten, und Online-Plattformen sind inzwischen verpflichtet, Verkäufe ab einer bestimmten Größenordnung zu melden.
Wer merkt, dass er etwas vergessen hat, sollte das deshalb nicht auf sich beruhen lassen. Eine nachträgliche Korrektur gegenüber dem Finanzamt ist fast immer günstiger als eine Entdeckung bei einer Prüfung. Im Zweifel hilft eine Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Ab wann muss man Nebeneinkünfte versteuern?
- Arbeitnehmer müssen Nebeneinkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, erst versteuern, wenn sie 410 Euro im Jahr übersteigen. Zwischen 410 und 820 Euro mildert der Härteausgleich die Steuer, ab 820 Euro werden die Einkünfte voll versteuert. Maßgeblich ist der Gewinn, nicht die Einnahmen.
- Wie viel darf man im Monat steuerfrei verdienen?
- Das hängt von der Situation ab. Ein Minijob bis 603 Euro im Monat ist für Beschäftigte in der Regel steuerfrei. Über die Übungsleiterpauschale bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei, über die Ehrenamtspauschale bis 960 Euro. Wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, zahlt keine Einkommensteuer.
- Ab wann muss man Mieteinnahmen versteuern?
- Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig, einen eigenen Freibetrag gibt es nicht. Versteuert wird der Überschuss nach Abzug von Werbungskosten wie Abschreibung, Zinsen und Instandhaltung. Bei Arbeitnehmern bleibt ein Überschuss bis 410 Euro im Jahr steuerfrei, sofern keine weiteren Nebeneinkünfte bestehen.
- Gilt der Grundfreibetrag auch für Studenten?
- Ja. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 gilt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig von Alter oder Status. Studierende, deren zu versteuerndes Einkommen darunter liegt, zahlen keine Einkommensteuer und können zu viel gezahlte Lohnsteuer über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen.
- Was passiert, wenn man Nebeneinkommen nicht angibt?
- Das Finanzamt kann Steuern nachfordern, Zinsen und Verspätungszuschläge festsetzen. Bei vorsätzlichem Verschweigen steuerpflichtiger Einkünfte droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Eine freiwillige Korrektur vor einer Entdeckung ist in der Regel deutlich günstiger.
- Ab wann muss man Gewinne aus Krypto-Verkäufen versteuern?
- Gewinne sind steuerpflichtig, wenn Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft oder getauscht werden und alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr erreichen oder überschreiten. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei.


