steuern

Steuererklärung: Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden? Werbungskosten, Sonderausgaben, Homeoffice & mehr — mit Checkliste und konkreten Zahlen für 2024.

was kann alles von der steuer abgesetzt werden

Jedes Jahr dasselbe Rätsel: Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden — und was nicht? Die gute Nachricht ist, dass du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer deutlich mehr absetzen kannst, als du vielleicht denkst. Von den täglichen Fahrten zur Arbeit über Handwerkerkosten bis hin zu Krankheitskosten — dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt, und wie du damit berechtigt Geld zurückbekommst.

Grundlagen: Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden?

Bevor wir in die Details gehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf das Prinzip dahinter. Das Finanzamt besteuert dein Einkommen — aber es erlaubt dir, bestimmte Ausgaben davon abzuziehen, bevor die Steuer berechnet wird. Diese Ausgaben nennt man absetzbare Kosten. Je mehr du absetzt, desto weniger zu versteuerndes Einkommen hast du — und desto kleiner fällt deine Steuerlast aus.

Grundsätzlich lassen sich absetzbare Posten in drei große Kategorien einteilen:

  1. Werbungskosten — Ausgaben, die mit deiner Berufstätigkeit zusammenhängen
  2. Sonderausgaben — bestimmte private Aufwendungen, die der Gesetzgeber fördert
  3. Außergewöhnliche Belastungen — unausweichliche Kosten, die das normale Maß übersteigen

Wichtig zu wissen: Du musst nicht für jeden Euro einen Beleg sammeln. Das Finanzamt rechnet automatisch Pauschalen an — zum Beispiel die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2024). Diese bekommst du ohne jeden Nachweis. Erst wenn deine tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt sich das Sammeln von Quittungen wirklich.

Eine solide Finanzielle Planung und Vorsorge hilft dir außerdem, im Jahresverlauf den Überblick über deine Ausgaben zu behalten — das macht die Steuererklärung am Ende deutlich einfacher.

Werbungskosten: Alles rund um den Beruf

Werbungskosten sind das A und O für Angestellte. Gemeint sind alle Ausgaben, die du hast, weil du deinen Job machst. Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt — du musst also nichts nachweisen, solange deine tatsächlichen Kosten darunter bleiben. Doch gerade wer pendelt, regelmäßig im Homeoffice arbeitet oder Fachliteratur kauft, kommt oft darüber hinaus.

Fahrtkosten zur Arbeit

Für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kannst du pauschal 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen — ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Wer 30 Kilometer einfache Strecke hat und an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit fährt, kommt allein damit auf über 2.000 Euro Werbungskosten.

Arbeitsmittel und Ausstattung

Alles, was du für deinen Job benötigst und selbst angeschafft hast, ist grundsätzlich steuerlich absetzbar: Laptop, Headset, Schreibtischstuhl, Fachliteratur, Arbeitskleidung (sofern sie ausschließlich beruflich getragen wird). Geräte bis 800 Euro netto kannst du im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen; teurere Güter werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Homeoffice-Pauschale

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann seit 2023 dauerhaft 6 Euro pro Homeoffice-Tag ansetzen — maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). Das lässt sich unkompliziert per Kalender dokumentieren und lohnt sich bereits ab wenigen Tagen pro Woche.

Fort- und Weiterbildung

Kursgebühren, Fachliteratur, Seminarreisen — all das zählt zu den Werbungskosten, wenn die Weiterbildung mit deiner aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Auch die Fahrt zum Weiterbildungsort ist absetzbar.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Neben den Werbungskosten gibt es zwei weitere wichtige Bereiche, in denen du bares Geld zurückbekommen kannst.

Sonderausgaben im Überblick

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Staat aus bestimmten Gründen steuerlich begünstigt. Zu den wichtigsten gehören:

  • Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zählen dazu. Gerade die Krankenversicherungsbeiträge sind in voller Höhe absetzbar — das sind schnell mehrere tausend Euro im Jahr.
  • Riester-Rente: Eigenbeiträge und staatliche Zulagen zur Riester-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, bis zu 2.100 Euro jährlich.
  • Spenden: Wer spendet, bekommt einen Teil zurück. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Unbedingt eine Spendenquittung aufbewahren.
  • Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
  • Schulgeld: Beiträge für anerkannte Privatschulen können bis zu 30 Prozent (maximal 5.000 Euro pro Kind) als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Hier geht es um Kosten, die dir zwangsläufig entstehen und die über das hinausgehen, was andere Menschen mit ähnlichem Einkommen tragen müssen. Typische Beispiele:

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen für Medikamente, Brillen, Zahnersatz oder notwendige Kuren, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
  • Pflegekosten: Wer Angehörige pflegt oder selbst pflegebedürftig ist, kann entsprechende Kosten absetzen.
  • Scheidungskosten: Gerichtskosten bei einer Scheidung können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Wichtig: Das Finanzamt setzt hier eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung an — abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Nur der Teil, der diese Grenze übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus. Bei einem Bruttogehalt von 40.000 Euro liegt diese Grenze zum Beispiel bei rund 5–6 Prozent des Einkommens.

Der Einfluss von Steuerrückerstattungen auf das Gesamtbudget wird übrigens oft unterschätzt — eine Rückerstattung von 500 bis 1.000 Euro ist für viele Haushalte ein echter Puffer.

Zahlen, die sich lohnen:

  • Werbungskostenpauschale 2024: 1.230 € (automatisch)
  • Homeoffice-Pauschale: bis zu 1.260 €/Jahr (6 € × 210 Tage)
  • Spenden: absetzbar bis zu 20 % des Gesamteinkommens
  • Krankenversicherungsbeiträge: vollständig absetzbar

Überraschend absetzbar: Von Personalausweis bis Homeoffice

Viele Menschen wissen nicht, dass auch scheinbar banale Alltagskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hier sind einige Posten, die häufig übersehen werden:

Personalausweis und Reisepass

Die Gebühren für einen Personalausweis (37 Euro) oder einen Reisepass können dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Dokument beruflich benötigt wird — zum Beispiel für Dienstreisen ins Ausland. In diesem Fall sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Wer seinen Ausweis ausschließlich privat nutzt, kann ihn dagegen nicht absetzen.

Steuerberatungskosten

Wer einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin beauftragt, kann die Kosten dafür als Sonderausgaben geltend machen — zumindest den Teil, der auf die Einkommensteuer entfällt. Auch Steuer-Software wie ELSTER-Add-ons oder kommerzielle Programme (z. B. 30–50 Euro pro Jahr) sind absetzbar.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Das ist einer der meistunterschätzten Posten überhaupt:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gartenarbeit, Babysitter): 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr.
  • Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparaturen im eigenen Heim): 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr.

Wichtig: Nur der Arbeitslohn zählt, nicht das Material. Und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden — Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhält, kann die Mehrkosten absetzen: Miete (bis 1.000 Euro/Monat), Fahrtkosten zur Erstwohnung und Verpflegungsmehraufwand.

Kontoführungsgebühren

Auch ein kleiner Posten, aber er gehört dazu: 16 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr werden pauschal als Werbungskosten akzeptiert — ohne Nachweis.

Checkliste: Deine Unterlagen für die Steuererklärung

Wer vorbereitet an die Steuererklärung herangeht, spart Zeit und Nerven. Hier ist eine praktische Übersicht der Dokumente und Belege, die du sammeln solltest:

Einkommensnachweise:

  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (liegt meist digital vor)
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld)

Werbungskosten:

  • Fahrtenbuch oder einfache Aufzeichnung der Arbeitstage und Kilometer
  • Rechnungen für Arbeitsmittel (Laptop, Büromöbel, Fachliteratur)
  • Dokumentation der Homeoffice-Tage (Kalenderauszug reicht)
  • Nachweise für Fort- und Weiterbildungskosten

Sonderausgaben:

  • Jahresbescheinigungen der Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung)
  • Zulagenrechner oder Bescheinigung der Riester-Anbieter
  • Spendenquittungen
  • Kirchensteuernachweis (steht oft auf der Lohnsteuerbescheinigung)

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Ärztliche Rechnungen und Apothekenbelege
  • Heimkosten oder Pflegenachweise
  • Belege für Hilfsmittel (Brille, Hörgerät etc.)

Sonstiges:

  • Handwerkerrechnungen (mit Nachweis der Überweisung)
  • Kontoauszüge für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Personalausweisgebühren (falls beruflich veranlasst)

Die Spartipps für junge Erwachsene auf finanz-lexikon.de zeigen übrigens, wie du Steuererstattungen sinnvoll in deine Sparstrategie einplanst.

Eine gut vorbereitete Steuererklärung ist keine lästige Pflicht — sie ist eine der einfachsten Möglichkeiten, sich selbst ein Geschenk zu machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen

Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden?
Grundsätzlich lassen sich Ausgaben in drei Kategorien absetzen: Werbungskosten (berufliche Kosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice), Sonderausgaben (z. B. Versicherungsbeiträge, Spenden, Riester-Rente) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten). Ohne jeden Nachweis gilt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr.
Was kann ich pauschal von der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer bekommst du automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro angerechnet — ganz ohne Belege. Für die Homeoffice-Pauschale kannst du 6 Euro pro Tag (maximal 210 Tage = 1.260 Euro/Jahr) pauschal ansetzen. Auch 16 Euro Kontoführungsgebühren werden pauschal als Werbungskosten akzeptiert.
Was kann man alles bei der Einkommensteuer absetzen?
Bei der Einkommensteuer kannst du Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Weiterbildung), Sonderausgaben (Krankenversicherung, Spenden, Kirchensteuer, Riester) sowie außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten) geltend machen. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bieten darüber hinaus eine direkte Steuerermäßigung von bis zu 4.000 bzw. 1.200 Euro.
Kann man die Kosten für den Personalausweis von der Steuer absetzen?
Ja — aber nur, wenn der Personalausweis beruflich benötigt wird, zum Beispiel für Dienstreisen ins Ausland. In diesem Fall sind die Gebühren (aktuell 37 Euro) als Werbungskosten absetzbar. Für rein privat genutzte Ausweise gilt das leider nicht.
Gibt es eine Checkliste für die Steuererklärung?
Ja. Du solltest folgende Unterlagen sammeln: Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsnachweise, Spendenquittungen, Fahrtaufzeichnungen, Rechnungen für Arbeitsmittel, Homeoffice-Dokumentation, Handwerkerrechnungen (mit Überweisungsnachweis) und Belege für außergewöhnliche Belastungen wie Arzt- oder Apothekenrechnungen.
Was sind die wichtigsten absetzbaren Werbungskosten?
Die wichtigsten Werbungskosten sind: Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 € pro km, ab dem 21. km 0,38 €), Arbeitsmittel (Laptop, Büromöbel, Fachliteratur), Homeoffice-Pauschale (bis 1.260 €/Jahr), Fort- und Weiterbildungskosten sowie bei beruflicher Veranlassung auch Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand.